Qualvolle Tiertransporte und Schlachtungen – Stellungnahme der Öst. TÄ-Kammer

Qualvolle Tiertransporte und qualvolle Schlachtungen verhindern

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) erlaubt sich zum Thema „Qualvolle Tiertransporte und
qualvolle Schlachtungen verhindern“ nachfolgende
Stellungnahme
zu erstatten:

Regelmäßige Berichte zahlreicher NGO´s1 über eklatante Verstöße gegen den Tierschutz bei
Transporten in Drittländer und an den EU-Außengrenzen, speziell zur Türkei, sowie die jüngste
filmische Dokumentation „Geheimsache Tiertransporte – Wenn Gesetze nicht schützen“ von
Manfred Karremann (SEHENSWERT!) (https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-
geheimsache-tiertransporte-100.html) erschüttern und empören gleichermaßen.
Viele solcher Transporte wie auch spezielle Praktiken in vielen Drittländern, wo z.B. den Tieren vor
der Schlachtung ohne Betäubung Augen ausgestochen und Sehnen der Extremitäten durchtrennt
werden, sind eindeutig Tierquälerei.
Aber auch der Export von Zuchtrindern bereitet Anlass zur Sorge: Seit Jahrzehnten werden
zigtausende Zuchtrinder aus Europa in den Nahen Osten, in den Maghreb, nach Russland,
Usbekistan und Kasachstan, neuerdings auch nach Turkmenistan, transportiert, ohne dass dies
zum Aufbau von nennenswerten Tierpopulationen für die Milchproduktion geführt hätte. Wenn
es an der Futterbasis, am Wissen und Können mangelt und die klimatischen Voraussetzungen für
die Zucht schwarzbunter Hochleistungsrinder eindeutig nicht gegeben sind, so ist das Handeln
und der Handel Europas in höchstem Maße hinterfragenswert. Im Übrigen werden auch diese
Zuchttiere und deren Kälber schlussendlich oftmals unter Bedingungen geschlachtet, die
europäischen Standards Hohn sprechen.
Es ist schon klar, dass wir weitaus mehr in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben denn in einer
Wertegemeinschaft, und dass dem freien Austausch von Waren nichts, aber schon gar nichts
1 www.animal-welfare-foundation.org, www.tierschutzbund-zuerich.ch, www.eyesonanimals.com,
www.animalsinternational.org, www.ciwf.org.uk, www.animals-angels.de.
Österreichische Tierärztekammer, Hietzinger Kai 87, A-1130 Wien Seite 2
T +43 (1) 512 17 66, F +43 (1) 512 14 70, oe@tieraerztekammer.at, www.tieraerztekammer.at
entgegengesetzt werden kann und auch darf. Nur: Es handelt sich beim Austausch der Ware Tier
gegen die Ware Geld nicht mehr – wie die Alten sungen – um Kohle und Stahl2
, sondern um das
fühlende und empfindsame Gut Tier3
.
Wie sehr es an der Umsetzung Europäischer Tierschutzgesetzgebung hinsichtlich des Transportes
von Tieren und deren Verbringung in Drittstaaten krankt, ist aus und in zahlreichen Publikationen
ersichtlich. Die derzeitige Kommission Juncker glaubt indes, dass den neuen Guidelines4
, die
rechtlich nicht bindend sind, eher gefolgt wird als der Tiertransport-Verordnung, die rechtlich
bindend ist, aber dennoch nicht ausreichend umgesetzt wird, ja, vielfach nicht umgesetzt werden
kann5
.
Die Österreichische Tierärztekammer bekennt sich zu und fordert ein:
1. Ein grundsätzliches Verbot des Transportes von Schlachttieren über mehr als 8 Stunden.
2. Ein Verbot des Schlachttier-Exportes in Drittstaaten.
3. Die Einhaltung der O.I.E.-Standards zur Schlachtung seitens der Empfängerstaaten
(Festzulegen als Prä-Requisit in bilateralen Abkommen).
4. Die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaues zur Milchversorgung in Drittstaaten binnen
5 Jahren als Vorbedingung für weiteren Export von Zuchtrindern (und binnen 3 Jahren bei
schon bestehenden Export-Vereinbarungen).
5. Die zügige Abfertigung an EU-Außengrenzen (Veterinär- und Zollkontrollen müssen innert 2
Stunden abgeschlossen sein).
6. Im Falle von Wartezeiten über 2 Stunden und im Notfall: ordnungsgemäße Versorgung und
Unterbringung der Tiere während der Wartezeiten an den Grenzen (Festzulegen als Prä-
Requisit in bilateralen Abkommen).
7. Eine adäquate Überwachung der Einhaltung der VO (EG) 1/2005 in Drittstaaten und somit
Vollzug der EuGH-Urteils C-424/13.
Solange die Anforderungen des EU-Tierschutzes beim Transport nicht wirksam überwacht und
erfüllt werden, sind Tiertransporte in Drittstaaten zu unterbinden!
2 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) war ein europäischer Wirtschaftsverband
und ein Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft. 3 Alexander Rabitsch, Tiertransporte: Anspruch und Wirklichkeit, Veterinärspiegel Verlag,
ISBN: 978- 3 86542-065-7. 4 http://animaltransportguides.eu
5 vgl.: Christine Hafner, Alexander Rabitsch: The Myth of Enforcement of Regulation (EC) No. 1/2005 on the
protection of animals during transport, A Documentation by Animals Angels. Animals Angels Press, ISBN:
978-3-9816696-4-0
Österreichische Tierärztekammer, Hietzinger Kai 87, A-1130 Wien Seite 3
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8. Eine minutiöse Plausibilitätsprüfung unter obligater (!) Auswertung der elektronischen
Daten vorangegangener Transporte aus allen 3 Prüfkriterien:
a) dem Navigationssystem (Route, Aufenthaltsorte, Ladeklappenöffnung),
b) aus den Fahrerkarten (Auswertung durch die Exekutive) und
c) aus den Temperaturschreibern.
in Verbindung mit den Angaben im Fahrtenbuch (Journey log).
9. Das Verbot des Transportes von nicht-entwöhnten Jungtieren über 8 Stunden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der Österreichischen Tierärztekammer
Mag. Kurt Frühwirth e.h.
Mag. Dietmar Gerstner e.h.
Dr. Andrea Wüstenhagen e.h.
Dr. Armin Pirker e.h.
Dr. Gloria Gerstl-Hejduk e.h.
Tierarzt und international anerkannter Tiertransportexperte
Dr. Alexander Rabitsch e.h.

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