Wenn sie in Begleitung ihres Tieres innerhalb der EU reisen, so muss dieses seit 1.10.2004 über einen speziellen EU-Heimtierausweis (Pet Pass) verfügen, sofern es sich um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen handelt.
Der Heimtierausweis wird von ihrem Tierarzt ausgestellt, wenn:
- die Tiere eindeutig gekennzeichnet sind
- über eine gültige Tollwutimpfung verfügen
Was die Art der Kennzeichnung betrifft, so muss das Tier grundsätzlich gechippt (siehe Chippen ) sein; allerdings ist bis 31. Dezember 2011 – außer in Großbritannien, Irland und Malta – statt dessen auch eine gut lesbare Tätowierung ausreichend. In den genannten drei Ländern sowie in Schweden muss zusätzlich zur Tollwutimfpung ein Tollwuttitertest nachgewiesen werden, mit dem die Wirksamkeit der Impfung überprüft wird (Antikörper-Titration).